Was bedeutet dies für Bad Belzig?

Erwartungsgemäß haben sich Bund und Länder heute auf verschärfte Maßnahmen festgelegt, um die Corona Pandemie zu bekämpfen. Konkret bedeutet dies für unsere Stadt:

  • Der Einzelhandel ausser der Grundversorgung schließt ab 16.12.2020 bis vorläufig zum 10.1.2021.
  • Für Schulen wird die Präsenzpflicht bis zum 10.1.2021 aufgehoben.
  • Für Kitas wird bis auf eine Notbetreuung ähnlich verfahren.
  • Gottesdienste  dürfen unter Auflagen stattfinden.
  • Private Treffen an Weihnachten: Der gastgebende Haushalt plus vier Personen. Kinder unter 14 nicht mitgerechnet.
  • Die von der Schließung betroffenen Geschäfte und Unternehmen werden weiterhin finanziell unterstützt.
  • Am 5.1.2021 werden die Beschlüsse mit Blick auf ihre Wirkung überprüft.

Die Beschlüsse im Einzelnen kann man hier nachlesen: Beschlüsse der Ministerpräsidenten und der Bundesregierung vom 13.12.2020

Für  unsere Stadt bedeutet dies eine erneute starke wirschaftliche Belastung insbesondere von Teilen des Einzelhandels. Sie ist aber angesichts des sich beschleunigenden  Infektionsgeschehens  unvermeidlich, wenn wir die Überlastung unserer Krankenhäuser und noch größere wirtschaftliche Schäden in der Zukunft verhindern wollen.

 

„In dieser schweren Zeit hilft nur Solidiartät mit jenen, die unter der Krise gesundheitlich und wirtschaftlich leiden“, erklärte der stv. Fraktionvorsitzende Gustav A. Horn (SPD). „Wir werden uns dafür auf allen politischen Ebenen einsetzen.“