SPD zum Abwahlverfahren des Bürgermeisters

Schon seit Bekanntwerden der Vorfälle um die Stadtwerke Bad Belzig häufen sich die Rücktrittsforderungen an Bürgermeister Leisegang (parteilos), der sich aber bislang offenbar keiner politischen Verantwortung bewusst ist. Aus der Bürgerschaft wurden zudem Initiativen ergriffen, die die Abwahl des Bürgermeisters zum Ziel hatten.

Die SPD Bad Belzig hatte im April auf diese Vorstöße mit Zurückhaltung reagiert (hier) : „…vor dem Hintergrund der erheblichen Herausforderungen, die vor uns liegen, sehen wir dessen (des Bürgermeisters) Abwahl auf absehbare Zeit nicht als unser vordringliches Problem.“

Die SPD hat aber noch im Juni deutlich gemacht, dass sie einem Abwahlverfahren auch “nicht im Weg stehen wird“ (Gustav A. Horn, stv. Fraktionsvorsitzender) .

Neuere Erkenntnisse veranlassen die SPD nunmehr zu einer veränderten Haltung gegenüber einem Abwahlverfahren. Es geht um Aussagen des Bürgermeisters im Zuge der Stadtwerke Insolvenz. Mehrfach spielte in der Debatte eine Rolle, ob der Bürgermeister einer Mitarbeiterin, die für das Beteiligungsmanagement der Stadt und damit auch der Stadtwerke zuständig war, untersagt hat, das Gebäude der Stadtwerke zu betreten. Grund war ein angeblicher Streit mit dem damaligen Geschäftsführer der Stadtwerke Evelek. Der Vorwurf gegenüber dem Bürgermeister lautet, mit diesem Vorgehen sei die Kontrollfunktion der Stadt über die Stadtwerke in unverantwortlicher Weise geschwächt worden.

Der Bürgermeister hat in der Vergangenheit mehrfach gegenüber der Stadtverordnetenversammlung und der Öffentlichkeit betont, ein solches Haus- oder Betretungsverbot nicht ausgesprochen zu haben bzw. nicht zu kennen. In den vergangenen Wochen ist Abgeordneten jedoch ein bisher unbekanntes, aber glaubwürdiges Schriftstück zugespielt worden. Inhalt dieses Schrifttstücks ist, ein „Betretungsverbot“ der Gebäude  der Stadtwerke, welches der Bürgermeister gegenüber der zuständigen Mitarbeiterin erklärt hat.

Der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung, Ingo Kampf (SPD), hat die Herausgabe aller relevanten Dokumente durch die Verwaltung erbeten, um die erkannten Fakten auch offiziell zu verifizieren.

Politisch ist mit dieser Erkenntnis für die SPD Fraktion eine Grenze überschritten worden. Der Bürgermeister hat offenkundig gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit nicht die Wahrheit gesagt. Das ist ein Vertrauensbruch, der für uns die weitere Zusammenarbeit mit dem Bürgermeister in Frage stellt. Viele weitere einzelne Vorfälle aus den vergangenen 3 1/2 Jahren haben zudem das Vertrauen nicht gerade  gestärkt. Aus diesem Grund werden wir nunmehr dem mehrfach deutlich aus der Bürgerschaft geäußerten Wunsch nachkommen und einem Abwahlbegehren gem. § 81 Abs. 2 Nr. 2 BbgKWahlG den Weg frei machen.

 

Entscheiden hierüber müssen also letztendlich die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt.